KURPARK
KURPARK

Denkmalschutz im Kurpark Bad Pyrmont

Umgang mit dem Gartendenkmal

Gesetzliche Grundlage
Das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz regelt den Umgang mit Denkmalen in Niedersachsen. Unter § 6 (Pflicht zur Erhaltung) heißt es konkret: „(1) Kulturdenkmale sind instand zu halten, zu pflegen, vor Gefährdung zu schützen und, wenn nötig, instand zu setzen.“ Der Kurpark ist ein Gartenbaudenkmal und steht somit unter Schutz. Das Staatsbad Pyrmont als Betriebsgesellschaft übernimmt im Auftrag des Landes Niedersachsen die Pflege, den Schutz und die Erforschung der Anlage.

Pflege
Der Erhalt des Gartenbaudenkmals ist ein wichtiger Faktor des Parkpflegemanagements. Alle Veränderungen an der Bepflanzung des Parks, bei der Gestaltung der Ausstattung (Bänke, Schilder usw.) oder Veränderungen bei der Materialverwendung (Kies für die Wege, Wegekanten usw.) werden mit der unteren Denkmalschutzbehörde und der Gartendenkmalpflege am Nds. Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt.

Schutz
Das Staatsbad Pyrmont unternimmt umfangreiche Anstrengungen, das Gartendenkmal zu erhalten. Die gesamte Anlage unterliegt der regelmäßigen Prüfung, um Schäden vorzubeugen, frühzeitig zu erkennen und fachgerecht instand zu setzen. Dieses betrifft im Übrigen auch alle außerhalb des Gartendenkmals befindlichen geschützten Gebäude wie zum Beispiel die Wandelhalle oder das Kurtheater.

Forschung
Es gibt für den inneren Kurpark umfangreiche Forschungsergebnisse. 1988 führte die Uni Hannover ein Forschungsprojekt „Kurpark Bad Pyrmont“ durch. Darauf aufbauend wurde bis zur Veröffentlichung 1999 das „Parkpflegewerk Kurpark Bad Pyrmont“ durch die Landschaftsarchitekten Müller-Glassl in enger Zusammenarbeit mit dem Staatsbad und dem Landesamt für Denkmalpflege erstellt. Da das Parkpflegewerk sich auf den inneren Kurpark konzentriert hat, wurde der nordwestliche Bergkurpark im Rahmen ihrer Diplomarbeit durch die Dipl. Ing. Marieke Schulz-Gerlach nach den Maßstäben des Parkpflegewerkes bearbeitet. 2015 gab es eine intensive gutachterliche Untersuchung der Springbrunnenallee durch den Architekten Andreas von Hoeren. Selbiger hat 2016 ein gartendenkmalpflegerisches Zielkonzept für die Schlossinsel auf Basis eines Gutachtens erstellt. Eine gartendenkmalpflegerische Bewertung des gesamten Bergkurparks mit angrenzendem Hirschpark wurde durch die Landschaftsarchitekten Wette und Küneke erstellt. Für das Jahr 2018 ist die Erstellung eines gartendenkmalpflegerisch abgestimmten Entwicklungskonzeptes für die Hauptallee geplant.

Dokumentation
Der Baumbestand im inneren Kurpark wurde 1992 im Rahmen der Erstellung des Parkpflegewerkes kartiert. Der Datenbestand wird seitdem in einem digitalen Baumkataster und parallel grafisch in einem digitalen Plan gepflegt. Diese Daten werden kontinuierlich auf den gesamten Baumbestand des Kurparks erweitert.

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Auszeichnungen und Zertifizierungen