KURPARK
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So nutzen Sie den Ewilpa®-Pfad Bad ­Pyrmont!

Regeln und Hinweise für die Nutzung des essbaren Wildpflanzenpark Bad Pyrmont (Ewilpa®)

Das Sammeln wilder Lebensmittel wie Beeren, Obst, Nüsse, Kräuter, Wildgemüse und Wildsalate sind im Ewilpa® ausdrücklich erwünscht. Wir bitten jedoch um die Einhaltung und Beachtung folgender Regeln und Hinweise:

  • Obst und Nüsse sind einfach zu bestimmen, beim Sammeln von Wildkräutern ist jedoch Vorsicht geboten, um nicht an giftige Verwandte zu geraten. Grundsätzlich sollten Sie nur die Pflanzen und Früchte sammeln und essen, die Sie einwandfrei zuordnen können. Das Pflücken und Sammeln erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Bitte ernten Sie nur die Mengen, die Sie in Ihrem Haushalt direkt zeitnah verarbeiten können (haushaltsübliche Mengen).
  • Die Entnahme der Pflanzen sollte pfleglich, von Hand oder mit geeigneten Werkzeugen erfolgen, um Schäden an den Pflanzen zu vermeiden.
  • Der Zulauf von Wildtieren kann nicht unterbunden werden. Es empfiehlt sich daher, das Sammelgut vor dem Verzehr zu waschen.
  • Bei der Ernte von Blättern von Wildstauden ist zu beachten, dass nur ein Drittel der Blätter einer Pflanze geerntet werden darf. Ist erkennbar, dass bereits an der Pflanze geerntet wurde, so ist diese auszulassen. Dadurch ist das dauerhafte Überleben der Wildstauden gesichert.
  • Hunde sind an der Leine zu führen und dürfen die Wege nicht verlassen.
  • Eltern haften für ihre Kinder.
  • Die Ernte zu gewerblichen Zwecken bedarf der schriftlichen Genehmigung durch das Niedersächsische Staatsbad Pyrmont Betriebsgesellschaft mbH.

 

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Auszeichnungen und Zertifizierungen